Eingangsverfahren
Das Eingangsverfahren ist der erste Schritt auf dem Weg zur beruflichen Teilhabe in der Werkhaus GmbH. Es dient in erster Linie der Orientierung und ermöglicht sowohl den Teilnehmenden als auch dem Fachpersonal, herauszufinden, ob eine Maßnahme im Berufsbildungsbereich – und später möglicherweise im Arbeitsbereich – eine geeignete Form der Teilhabe am Arbeitsleben darstellt.
Während des Eingangsverfahrens lernen die Teilnehmenden die verschiedenen Tätigkeitsfelder des Berufsbildungsbereichs kennen und erhalten die Gelegenheit, unterschiedliche Aufgabenbereiche praktisch auszuprobieren. Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, welche Tätigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten individuell in Frage kommen.
Im Mittelpunkt des Eingangsverfahrens steht die Ermittlung der persönlichen Fähigkeiten, Kompetenzen sowie der Wünsche und Vorstellungen der Teilnehmenden. Diese Informationen bilden die Grundlage für den gemeinsam erarbeiteten Eingliederungsplan. In diesem Plan werden der individuelle Unterstützungsbedarf, geeignete Fördermaßnahmen sowie die berufliche Perspektive konkret festgehalten.
Der Eingliederungsplan dient als Leitfaden für die anschließende Gestaltung der Berufsbildungsmaßnahme. Er stellt sicher, dass die Qualifizierung auf die jeweilige Person abgestimmt ist und realistische, erreichbare Ziele verfolgt werden.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.