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Aufnahmeverfahren

Voraussetzungen für die Aufnahme

Für die Aufnahme in den Bereich der beruflichen Bildung in der Werkhaus GmbH müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder psychischer Beeinträchtigung, die aufgrund ihrer Einschränkungen noch nie berufstätig waren oder ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Der Wohnsitz muss sich in Bielefeld befinden. Zudem ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass die betreffende Person zurzeit weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. In Nordrhein-Westfalen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass auch Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf aufgenommen werden, wenn ihre Beeinträchtigung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zulässt.

Erstgespräch mit dem Sozialdienst

Der erste Schritt im Aufnahmeverfahren ist ein persönliches Gespräch mit dem Sozialdienst der Werkhaus GmbH. In diesem Erstgespräch werden allgemeine Fragen zum Thema Arbeit geklärt. Die Einrichtung wird vorgestellt und gemeinsam besichtigt, sodass sich die Interessentinnen und Interessenten einen ersten Eindruck verschaffen können.

Darüber hinaus wird in diesem Rahmen ermittelt, welche individuellen Vorstellungen, Wünsche und Interessen in Bezug auf berufliche Teilhabe bestehen. Um einen konkreten Einblick in die Abläufe und Möglichkeiten der Werkstatt zu gewinnen, wird im Anschluss ein Praktikum vereinbart. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, ob eine Aufnahme in die Werkstatt sinnvoll und möglich ist.

Weiteres Vorgehen

Wenn nach dem Praktikum eine Aufnahme in den Bereich der beruflichen Bildung in Frage kommt, werden gemeinsam mit dem Sozialdienst die weiteren Schritte zur Antragstellung besprochen. Zuständige Leistungsträger für die Kostenübernahme sind in der Regel die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.

Sobald die Kostenzusage des jeweiligen Leistungsträgers vorliegt, findet ein gesondertes Aufnahmegespräch statt. In diesem Gespräch werden persönliche Daten aufgenommen, notwendige Anträge ausgefüllt und wichtige Informationen ausgetauscht. Anschließend wird ein konkreter Aufnahmetermin abgestimmt, der gemeinsam mit der zukünftigen Teilnehmerin oder dem zukünftigen Teilnehmer sowie dem Leistungsträger festgelegt wird.

Ihre Ansprechpartnerin

Rebekka Menke

0521 / 23839-554

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